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PUA-Dossier 04: 25 Prozent, die trotzdem nicht reichen

PUA-Dossier · Teil 04 von 10 · Schaubild: Quorum

Schaubild

25 Prozent, die trotzdem nicht reichen

Das folgende Schaubild veranschaulicht das strukturelle Problem, ohne reale Sitzzahlen zu verwenden: Zwei Fraktionen erreichen gemeinsam rechnerisch mehr als das Viertelquorum – aktivieren den Untersuchungsausschuss aber trotzdem nicht, weil sie nicht kooperieren.

Schaubild · schematisch, keine realen Sitzzahlen

zusammen rechnerisch 27 % – über dem Quorum Fraktion A Fraktion B Quorum: 25 % (Art. 44 Abs. 1 GG) TROTZDEM: NICHT AKTIVIERT

Eigene, vereinfachte Darstellung zur Veranschaulichung des Beschwerdevorbringens. Fraktionsgrößen frei gewählt, nicht recherchiert.

Zum Verständnis

Art. 44 Abs. 1 GG verlangt, dass ein Viertel der Mitglieder des Bundestages die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragt. Das Quorum wurde 1949 bewusst niedrig angesetzt, um auch einer kleinen Opposition ein wirksames Kontrollrecht zu sichern – unter der stillschweigenden Annahme, dass Oppositionsfraktionen im Zweifel zusammenarbeiten, wenn es um die Kontrolle der Regierung geht. Die Beschwerde macht geltend, dass genau diese Annahme heute nicht mehr trägt.