PUA Maskendeal jetzt

Leitlinien zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Leitlinien zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Wie pua-maskendeal-jetzt.de/ KI bei Recherche, Dokumentation und Vermittlung einsetzt — und wo die Grenzen liegen.

Diese Website dokumentiert Gerichtsverfahren, offene Briefe und den öffentlichen Schriftwechsel rund um die Forderung nach einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Maskenbeschaffung des Bundes. Weil dabei Quelltreue und Nachprüfbarkeit entscheidend sind, legen wir offen, an welchen Stellen und mit welchen Grenzen KI-Werkzeuge zum Einsatz kommen.

1. Wo KI hier eingesetzt wird

KI-Werkzeuge unterstützen redaktionelle Arbeit an dieser Website an drei technisch getrennten Stellen — wichtig: Der Pressespiegel und der KI-Dokumentenassistent (Abschnitt 4) sind zwei unabhängige Systeme, keine gemeinsame Komponente:

  • Aufbereitung von Quelldokumenten: Gerichtsurteile, Bundestagsdrucksachen und andere Quellen werden mit KI-Unterstützung in strukturierte Einträge (Aktenzeichen, Datum, Volltext-Auszüge, offene Fragen) überführt, bevor sie als Quelle oder Vorgang auf der Seite erscheinen.
  • Laufender Pressespiegel: Eine wiederkehrende, automatisierte Recherche läuft auf einem lokalen Rechner der Redaktion — nicht auf dem Server oder der Infrastruktur dieser Website — und wählt aktuelle Medienberichterstattung zur Maskenaffäre aus, paraphrasiert und mit Quellenangabe zusammengefasst. Diese KI-Auswahl wird vor der Veröffentlichung redaktionell manuell geprüft — erst nach dieser Prüfung wird sie auf die Website hochgeladen. Findet sich in einem Zeitraum nichts Relevantes, wird das ausdrücklich vermerkt statt Ergebnisse zu erfinden. Der Pressespiegel greift dabei nicht auf den Dokumentenassistenten oder dessen Datenbasis zu — es handelt sich um ein eigenständiges, separat laufendes Recherchewerkzeug ohne Verbindung zum in Abschnitt 4 beschriebenen Assistenten und ohne jede technische Anbindung an die Website selbst.
  • KI-Dokumentenassistent für Besucher:innen: Ein in die Website eingebundener, separater Assistent beantwortet Fragen zu den veröffentlichten Dokumenten (siehe Abschnitt 4).

Was nicht KI-gestützt entsteht: die inhaltliche Bewertung von Vorgängen, die Auswahl politischer Adressat:innen für offene Briefe, sowie sämtliche eigenen Stellungnahmen und Einordnungen. Das bleibt Sache der Redaktion.

2. Grundsatz: KI verarbeitet, sie interpretiert nicht

Für die Aufbereitung von Quelldokumenten gilt eine strikte Regel: 1:1-Verarbeitung ohne eigene redaktionelle Einordnung. Das bedeutet konkret:

  • Kein Hinzufügen von Kommentaren, Wertungen oder Vermutungen, die nicht im Ausgangsdokument stehen.
  • Keine neuen Kategorien oder Themenzuordnungen jenseits des bereits bestehenden Systems.
  • Fakten (Datum, Aktenzeichen, Beträge) werden, wo möglich, gegen weitere vorliegende Dokumente gegengeprüft — auch wenn keine zweite öffentliche Quelle verfügbar ist.
  • Wo eine Angabe nicht zweifelsfrei zu klären ist, wird das offen als ungeklärter Punkt vermerkt statt stillschweigend aufgelöst oder geraten.

3. Menschliche Prüfung vor jeder Veröffentlichung

Kein mit KI-Unterstützung erstellter Inhalt geht ungeprüft online. Jeder Import und jede Textänderung durchläuft eine redaktionelle Kontrolle durch die verantwortliche Person, bevor er live geschaltet wird. Das schließt insbesondere ein:

  • Abgleich neu erstellter Einträge gegen die Originaldokumente (PDFs, E-Mails, Urteilstexte).
  • Abgleich gegen bereits veröffentlichte Inhalte, um Widersprüche oder Dopplungen zu vermeiden.
  • Endgültige Entscheidung über Veröffentlichung, Formulierung und Einordnung liegt immer bei einem Menschen — nie bei der KI selbst.
  • Das gilt auch für den Pressespiegel: Die KI-gestützte Auswahl entsteht komplett extern auf einem lokalen Rechner der Redaktion — nie auf dem Server der Website oder innerhalb der Website-Infrastruktur — und wird erst nach redaktioneller Prüfung manuell auf die Website übertragen, nie automatisch direkt veröffentlicht.

4. Der KI-Dokumentenassistent im Backend

Zur Klarstellung vorab: Dieser Assistent ist ein eigenständiges System, getrennt vom in Abschnitt 1 beschriebenen Pressespiegel-Werkzeug. Beide laufen unabhängig voneinander, mit unterschiedlicher Technik und ohne gemeinsamen Datenzugriff.

Der auf der Website eingebundene Dokumentenassistent beantwortet Fragen ausschließlich auf Basis der hier veröffentlichten Quellen und Vorgänge (RAG-Verfahren mit Vektor-Suche über die eigene Dokumentenbasis). Wichtige Eigenschaften:

  • Kein freier Internetzugriff — der Assistent erfindet keine externen Quellen, sondern stützt sich nur auf das, was auf dieser Website tatsächlich dokumentiert ist.
  • Antworten sind ein Rechercheeinstieg, kein Ersatz für die Lektüre der Originaldokumente oder für eine juristische Einschätzung.
  • Der Assistent trifft keine automatisierten Bewertungen zu Personen oder Rechtsfragen.

5. Datenschutz bei der KI-Nutzung

Die folgenden Angaben beziehen sich auf den KI-Dokumentenassistenten (Abschnitt 4). Details zur Datenverarbeitung durch ihn (Speicherfristen, eingebundener Anbieter, Umfang der übermittelten Daten) sind in der Datenschutzerklärung verbindlich geregelt und maßgeblich. In Kürze:

  • Nur die konkrete Nutzerfrage und die dazu passenden Dokumentenausschnitte werden an den externen KI-Anbieter übermittelt — nicht ganze Dokumente oder Besucherdaten im Übrigen.
  • Anfragen werden nicht dauerhaft gespeichert, sondern nach einer begrenzten Frist gelöscht.
Hinweis: Bei Abweichungen zwischen dieser Seite und der Datenschutzerklärung gilt die Datenschutzerklärung.

6. Umgang mit Fehlern und Widersprüchen

KI-Werkzeuge können Daten verwechseln, Aktenzeichen fehlerhaft wiedergeben oder sich bei der Zusammenfassung langer Dokumente auf unvollständige Ausschnitte stützen. Solche Fehler kamen in der bisherigen Arbeit an dieser Website bereits vor — etwa vertauschte Parteirollen in einer Fallzusammenfassung oder eine zunächst falsch wiedergegebene Revisionszulassung in einem Urteil. Der Umgang damit folgt einem festen Muster:

  • Auffällige oder nicht eindeutig belegte Angaben werden gegen mindestens eine weitere unabhängige Quelle geprüft, bevor sie veröffentlicht werden.
  • Bei widersprüchlichen Rechercheergebnissen wird der Widerspruch offen benannt, statt ihn einseitig und unbelegt aufzulösen.
  • Im Zweifel hat ein direktes Zitat aus dem Originaldokument Vorrang vor einer KI-erstellten Zusammenfassung.
  • Erkannte Fehler werden korrigiert, sobald sie auffallen — auch wenn der fehlerhafte Inhalt bereits veröffentlicht war.

7. Rechtliche Rahmenbedingungen

Der Einsatz von KI auf dieser Website orientiert sich an den einschlägigen rechtlichen Vorgaben, insbesondere:

  • der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (AI Act),
  • der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
  • urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Grenzen bei der Wiedergabe von Quellinhalten.

KI wird auf dieser Website nicht zur automatisierten Bewertung von Personen oder zur Erstellung irreführender Inhalte eingesetzt.

8. Grenzen der eingesetzten KI

Diese Leitlinien sollen auch deutlich machen, was KI hier bewusst nicht leistet:

  • Sie trifft keine juristischen Einschätzungen und ersetzt keine anwaltliche Prüfung.
  • Sie entscheidet nicht selbst, welche Personen angeschrieben oder welche Themen priorisiert werden.
  • Sie verfügt über kein eigenes Verständnis des Sachverhalts — jede inhaltliche Verantwortung liegt bei der Redaktion dieser Website.

Diese Leitlinien werden bei Bedarf angepasst, wenn sich der KI-Einsatz auf dieser Website weiterentwickelt — etwa durch neue Funktionen des Dokumentenassistenten. Fragen oder Hinweise gerne über die Kontaktseite.

Stand: 2. September 2026