Parlamentarische Aufklärung zur Maskenbeschaffung

Maskendeal aufklären. Quellen öffentlich prüfen.

Aufklärung ist keine Vorverurteilung.

Im Frühjahr 2020 beschaffte das Bundesgesundheitsministerium Schutzmasken für Milliardenbeträge. Fragen zu Bedarf, Preisen und Verträgen sind bis heute offen. Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages – kurz PUA – kann Akten beiziehen und Zeugen vernehmen. Wir sammeln die Fakten und nehmen kein Urteil vorweg.

Initiiert von Peter-Alexander von der Marwitz Unabhängig von Parteien und Verbänden, Über die Initiative
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Warum ein Untersuchungsausschuss?, 3:07 Min.

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Der Assistent durchsucht freigegebene Website-Inhalte und Dokumente zur Maskenbeschaffung, zu Unternehmen, politischen Entscheidungen, Förderungen und zur Forderung nach einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss.

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Drei Fakten, die Fragen aufwerfen

Alle Dokumente & Quellen

5,8 Mrd.

Schutzmasken

5,8 Milliarden Schutzmasken beschaffte das Bundesgesundheitsministerium für 5,9 Milliarden Euro. Nur 1,7 Milliarden wurden im Inland verteilt; mehr als 3,4 Milliarden wurden vernichtet oder sind zur Vernichtung vorgesehen.

Quellen: Bundesrechnungshof (12/2025), S. 5 und 7–8

4,50 €

netto je FFP2-Maske

4,50 Euro netto je FFP2-Maske betrug der festgelegte Stückpreis im Open-House-Verfahren. Jedes Unternehmen, das die Bedingungen akzeptierte, konnte einen Vertrag schließen; eine Mengensteuerung war in diesem Verfahren ausgeschlossen.

Quellen: BGH, Pressemitteilung Nr. 183/2025 , Bundesrechnungshof (12/2025), S. 14

2,3 Mrd. €

Gesamtstreitwert

2,3 Milliarden Euro beträgt der Gesamtstreitwert der rund 100 noch rechtshängigen Open-House-Verfahren. Vier Maskenverfahren sind beim Bundesgerichtshof anhängig; die gemeinsame Verhandlung ist für den 16. September 2026 angesetzt. Stand: August 2026.

Quellen: Bundesregierung (02/2026), S. 106 , BGH, Pressemitteilung Nr. 82/2026

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82 anonyme Zustimmungen