Eine Erklärung in einfacher Sprache – nur zum Weg des Antrags.
PUA bedeutet: Parlamentarischer Untersuchungsausschuss. Er kann Akten und Beweise anfordern sowie Zeugen förmlich vernehmen. Dieses Dokument erklärt, wer einen solchen Ausschuss politisch anregen, empfehlen oder rechtswirksam beantragen kann.
Laufende Petitionen
Unabhängige Petitionen fordern ebenfalls einen Untersuchungsausschuss zur Maskenbeschaffung. Diese Petitionen werden nicht von uns betrieben – wir weisen hier lediglich transparent auf sie hin:
- Change.org: „Untersuchungsausschuss zu den Masken-Deals von Jens Spahn jetzt einrichten!“
- Campact: „Spahns Maskenaffäre: Untersuchungsausschuss jetzt!“
- Action Network: „Konsequenzen für Spahns Maskendeals – Untersuchungsausschuss jetzt!“
Externe, unabhängig initiierte Petitionen. Wir übernehmen keine Verantwortung für deren Inhalte oder Trägerschaft.
Das Wichtigste vorweg
Viele Stellen können den Anstoß geben. Die Enquetekommission, Bundestagsausschüsse, Bürger, Landtage und der Bundesrat können einen PUA empfehlen oder politischen Druck erzeugen. Der rechtswirksame Einsetzungsantrag muss jedoch aus dem Deutschen Bundestag kommen.
Stand: 23. August 2026. Grundlage sind Artikel 44 Grundgesetz, das Untersuchungsausschussgesetz und die Geschäftsordnungen von Bundestag und Bundesrat.
1. Der direkte Weg im Bundestag
Jeder Bundestagsabgeordnete kann die Initiative ergreifen: einen Antrag entwerfen, Gespräche führen und Unterstützer sammeln. Das gilt auch für fraktionslose Abgeordnete.
Eine Person allein reicht noch nicht. Ein einzelner Abgeordneter kann den politischen Anfang machen. Für eine selbstständige Bundestagsvorlage braucht er aber weitere Unterschriften.
Drei wichtige Stufen
| Unterstützung | Was möglich ist |
|---|---|
| 1 Abgeordneter | Text entwerfen, werben, Unterschriften sammeln. Noch keine selbstständige Vorlage. |
| Fraktion oder 32 Abgeordnete | Der Antrag kann förmlich eingebracht und beraten werden. Eine Bundestagsmehrheit kann ihn noch ablehnen. |
| 158 Abgeordnete | Mindestens ein Viertel aller 630 Mitglieder: Der Bundestag muss den PUA einsetzen. |
Die Unterstützer müssen nicht derselben Partei angehören. Abgeordnete verschiedener Fraktionen und fraktionslose Abgeordnete können gemeinsam unterschreiben. Die Fraktionsführung muss rechtlich nicht zustimmen.
2. Wer im Bundestag besonders beitragen kann
Grundsätzlich kann jedes der 630 Bundestagsmitglieder helfen. Besonders naheliegend sind Personen, die sich bereits mit Corona, Gesundheit, Haushalt oder parlamentarischer Kontrolle beschäftigen:
- Mitglieder und Obleute der Corona-Enquetekommission
- Mitglieder des Gesundheitsausschusses
- Mitglieder des Haushaltsausschusses
- Mitglieder des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
- gesundheitspolitische und haushaltspolitische Sprecher der Fraktionen
- fraktionslose Abgeordnete, die einen Antrag unterstützen wollen
Was diese Gremien können: Sie können Unterlagen beraten, Anhörungen durchführen, Widersprüche benennen und feststellen, dass zusätzliche Aufklärung erforderlich ist. Ihre Mitglieder können anschließend einen PUA-Antrag unterschreiben.
Grenze: Ein Bundestagsausschuss setzt den PUA nicht selbst ein. Der formelle Antrag und der Einsetzungsbeschluss gehören ins Plenum des Deutschen Bundestages.
3. Die Rolle der Corona-Enquetekommission
Die Enquetekommission kann in einem Zwischen- oder Abschlussbericht empfehlen, einen PUA zur Maskenbeschaffung einzusetzen. Das wäre insbesondere begründbar, wenn sie wichtige Akten nur geschwärzt erhält, Slot- und Avisierungsdaten fehlen, Widersprüche nicht aufklären kann oder Verantwortlichkeiten für Logistik und Fixgeschäft-Auslegung offenbleiben.
„Die Möglichkeiten der Enquetekommission reichen für eine abschließende Aufklärung der Maskenbeschaffung nicht aus. Der Deutsche Bundestag sollte deshalb einen Untersuchungsausschuss nach Artikel 44 Grundgesetz einsetzen.“
4. Was ein einzelnes Kommissionsmitglied tun kann
Ein einzelnes Mitglied der Enquetekommission kann einen Antragstext vorschlagen, eine Beratung verlangen, weitere Akten und Anhörungen fordern, für eine Empfehlung werben und anschließend im Bundestag Unterschriften sammeln. Es kann die Kommission oder den Bundestag aber nicht allein zur Zustimmung zwingen.
5. Bürger, Journalisten und Betroffene
Bürger können keinen PUA unmittelbar nach Artikel 44 Grundgesetz beantragen. Sie können aber Abgeordnete, Fraktionen, die Enquetekommission, Landesregierungen und Landtage ansprechen. Auch eine Petition ist möglich.
Wichtig: Eine Petition ersetzt den PUA-Antrag nicht. Sie kann jedoch eine öffentliche Beratung, Stellungnahmen und politischen Druck auslösen.
6. Der Weg über ein Bundesland
Eine Landesregierung kann eine Vorlage beziehungsweise einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einbringen. Ein Land kann verlangen, dass seine Vorlage auf die vorläufige Tagesordnung des Bundesrates gesetzt wird.
Ein möglicher Text könnte lauten (Entschließungsvorschlag):
„Der Bundesrat hält eine umfassende parlamentarische Aufklärung der Maskenbeschaffung des Bundes für erforderlich und bittet den Deutschen Bundestag, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu prüfen.“
Auch ein Landtag kann seine Landesregierung politisch auffordern, eine solche Bundesratsinitiative zu starten. Ob die Landesregierung dies umsetzt, hängt vom Landesrecht und den politischen Mehrheiten ab.
7. Was der Bundesrat kann – und was nicht
Der Bundesrat kann eine Entschließung beschließen und sich damit an Bundestag oder Bundesregierung wenden. Für einen Beschluss ist grundsätzlich die Mehrheit seiner 69 Stimmen erforderlich, also mindestens 35 Stimmen.
Der Bundesrat kann:
- eine Empfehlung aussprechen
- den Bundestag öffentlich zum Handeln auffordern
- die Forderung der Länder politisch sichtbar machen
- eine Debatte und zusätzlichen Druck auslösen
Der Bundesrat kann nicht:
- einen Untersuchungsausschuss des Bundestages einsetzen
- selbst Antragsteller nach Artikel 44 Grundgesetz sein
- die notwendigen 158 Bundestagsunterschriften ersetzen
Der mögliche Ablauf:
- Bürger oder Abgeordnete sprechen eine Landesregierung an.
- Das Land bringt eine Entschließung in den Bundesrat ein.
- Bundesratsausschüsse beraten die Vorlage.
- Mindestens 35 Bundesratsstimmen tragen die Entschließung.
- Der Bundesrat fordert den Bundestag zur Prüfung oder Einsetzung eines PUA auf.
- Eine Fraktion oder genügend Bundestagsabgeordnete bringen den eigentlichen Antrag ein.
8. Mehrere Wege können gleichzeitig laufen
Die Wege schließen einander nicht aus. Gleichzeitig könnten:
- die Enquetekommission einen PUA empfehlen,
- Gesundheits- und Haushaltsausschuss zusätzlichen Aufklärungsbedarf feststellen,
- eine Fraktion einen Antrag ausarbeiten,
- einzelne Abgeordnete Unterschriften sammeln,
- Bürger eine Petition einreichen,
- ein Bundesland eine Bundesratsinitiative starten,
- und der Bundesrat eine Empfehlung an den Bundestag beschließen.
Entscheidender Endpunkt: Der Untersuchungsausschuss muss immer vom Deutschen Bundestag eingesetzt werden. Empfehlung, Petition und Bundesratsbeschluss können den Weg vorbereiten, ersetzen aber nicht den Einsetzungsantrag.
9. Einfaches Muster für den Beginn eines Antrags
„Der Deutsche Bundestag setzt gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Beschaffung, Annahme, Prüfung, Lagerung und rechtlichen Abwicklung persönlicher Schutzausrüstung durch den Bund während der Corona-Pandemie ein.“
Der Untersuchungsauftrag müsste danach präzise festlegen, welche Entscheidungen, Zeiträume, Behörden, Unternehmen, Verträge und Verantwortlichkeiten untersucht werden sollen. Dazu könnten insbesondere Liefertermin, Apfelstädt, Slot-System, alternative Logistik, Fixgeschäft-Auslegung, Berater und Prozessstrategie gehören.
10. Kurzfassung
| Wer? | Beitrag zum Antrag | Kann PUA einsetzen? |
|---|---|---|
| Ein Abgeordneter | Text entwerfen und Unterstützer sammeln | Nein |
| Fraktion / 32 Abgeordnete | Förmliche Vorlage einbringen | Nur mit Mehrheit |
| 158 Abgeordnete | Qualifizierten Minderheitsantrag stellen | Bundestag muss einsetzen |
| Enquetekommission | Empfehlung und Zwischenbericht | Nein |
| Bundestagsausschüsse | Aufklärungsbedarf feststellen und empfehlen | Nein |
| Bürger / Petition | Anregen und politischen Druck schaffen | Nein |
| Land / Bundesrat | Entschließung und Empfehlung an Bundestag | Nein |
Rechtsgrundlagen
- Artikel 44 Grundgesetz: gesetze-im-internet.de/gg/art_44.html
- Untersuchungsausschussgesetz, §§ 1–3: gesetze-im-internet.de/puag
- § 76 Geschäftsordnung des Bundestages: bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg
- Geschäftsordnung des Bundesrates, insbesondere §§ 15 und 36: bundesrat.de/DE/aufgaben/recht/go/go-node.html
Hinweis: Die Untersuchungsausschussgesetz-Verlinkung führt auf das Gesamtgesetz (§§ 1–3 dort direkt einsehbar); Einzelnorm-URLs wären z. B. gesetze-im-internet.de/puag/__1.html, __2.html, __3.html.
Laufende Petitionen
Unabhängige Petitionen fordern ebenfalls einen Untersuchungsausschuss zur Maskenbeschaffung. Diese Petitionen werden nicht von uns betrieben – wir weisen hier lediglich transparent auf sie hin:
- Change.org: „Untersuchungsausschuss zu den Masken-Deals von Jens Spahn jetzt einrichten!“
- Campact: „Spahns Maskenaffäre: Untersuchungsausschuss jetzt!“
- Action Network: „Konsequenzen für Spahns Maskendeals – Untersuchungsausschuss jetzt!“
Externe, unabhängig initiierte Petitionen. Wir übernehmen keine Verantwortung für deren Inhalte oder Trägerschaft.
