Die Maskenbeschaffung des Bundes gehört vor einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss
An die Vorsitzenden und Fraktionen der Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag sowie an die politischen und investigativen Redaktionen dieses Landes
Sehr geehrte Damen und Herren,
bevor ich zu den Vorgängen um die Maskenbeschaffung komme, möchte ich kurz erklären, warum ich diese Unterlagen möglicherweise mit einem anderen Blick lese.
Ich habe bereits erlebt, wie aus einzelnen Ungereimtheiten ein parlamentarischer Untersuchungsgegenstand werden kann. 1996 stieß ich als Betriebsleiter auf Widersprüche bei Subventionen und politischen Darstellungen. Meine Recherchen trugen mit dazu bei, dass im Landtag Mecklenburg-Vorpommern der PUA III eingesetzt wurde. Später arbeitete ich selbst als wissenschaftlicher Mitarbeiter in diesem Untersuchungsausschuss.
Diese Erfahrung hat mich eines gelehrt: Einzelne Drucksachen, Regierungsantworten und politische Erklärungen liefern Hinweise. Wirkliche Aufklärung entsteht aber oft erst, wenn Akten beigezogen, Zeugen vernommen und widersprüchliche Aussagen unmittelbar miteinander konfrontiert werden.
Genau mit diesem Blick habe ich die Maskenbeschaffung betrachtet:
Wer wusste wann was? Wer entschied? Welche Alternativen bestanden? Wohin floss das Geld? Und stimmt die spätere Erklärung noch mit dem damaligen Informationsstand überein?
Ein Widerspruch ist für mich kein Beweis für Fehlverhalten. Er ist aber ein Grund, weiterzufragen.
Nach der Auswertung parlamentarischer Drucksachen, des sogenannten Sudhof-Berichts und öffentlich zugänglicher Unternehmensinformationen bin ich deshalb zu einer Schlussfolgerung gelangt:
Weitere parlamentarische Anfragen allein reichen nicht aus. Die Maskenbeschaffung gehört vor einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss.
Es geht um mehr als 11 Milliarden Euro Vertragsvolumen
Innerhalb weniger Wochen entstanden im Zusammenhang mit den Beschaffungsaktivitäten des Bundesgesundheitsministeriums Verträge mit einem Bruttovolumen von mehr als 11,6 Milliarden Euro.
Dazu gehörten fast 2,07 Milliarden Euro an Dringlichkeitsbeschaffungen, mindestens rund 52 Millionen Euro für Logistikleistungen von Fiege, bis zu 1,439 Milliarden Euro für das über Fiege organisierte sogenannte Logistik-Sourcing, mehr als 6,43 Milliarden Euro im Open-House-Verfahren und mehr als 1,237 Milliarden Euro im Tenderverfahren zur Produktion in Deutschland.
Diese 11,6 Milliarden Euro dürfen ausdrücklich nicht mit einem tatsächlich entstandenen Schaden gleichgesetzt werden. Sie zeigen aber die außergewöhnliche Dimension der Entscheidungen, die innerhalb kürzester Zeit getroffen wurden.
Und genau diese Entscheidungskette muss rekonstruiert werden.
Jens Spahn und die Entscheidung zur eigenen BMG-Beschaffung
Politisch verantwortlich für das Bundesgesundheitsministerium war der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Im März 2020 begann das BMG zusätzlich zu den bestehenden Beschaffungsbehörden des Bundes selbst mit umfangreichen Direktbeschaffungen.
Innerhalb des Ministeriums gab es früh Überlegungen, die operative Beschaffung wieder stärker über die dafür vorgesehenen Bundesbehörden abzuwickeln. Eine entsprechende Vorlage der zuständigen Abteilungen wurde am 13. März 2020 auf den Dienstweg zum Minister gegeben.
Später ließ sich nicht mehr vollständig nachvollziehen, wie über diese Vorlage entschieden wurde; ein entsprechender Zeichnungsverlauf beziehungsweise Rücklauf konnte nicht rekonstruiert werden.
Damit beginnt die erste zentrale Frage:
Wer entschied, dass das Bundesgesundheitsministerium trotz vorhandener Beschaffungsstrukturen selbst in Milliardenumfang operativ beschaffen sollte – und auf welcher fachlichen Grundlage?
Fiege: vom Kontakt zum Milliardeninstrument
Eine Schlüsselrolle erhielt die Fiege Logistik Stiftung & Co. KG.
Der Kontakt zu Fiege wurde nach den später rekonstruierten Vorgängen über Minister Spahn hergestellt. Fiege war bereits tätig, bevor die förmliche Beauftragung abgeschlossen war.
Später erhielt das Unternehmen nicht nur Logistikaufgaben. Fiege wurde zusätzlich mit dem sogenannten Logistik-Sourcing betraut – also mit der Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung insbesondere in China.
Für diesen Beschaffungsrahmen stand ein mögliches Volumen von bis zu 1,439 Milliarden Euro im Raum; für die eigentlichen Logistikleistungen werden mindestens rund 52 Millionen Euro genannt.
Gleichzeitig existierte innerhalb des Bundes bereits ein Logistikkonzept, das angesichts der enormen Mengen sogar eine arbeitsteilige Einbindung großer Logistikunternehmen vorsah.
Deshalb muss geklärt werden:
Warum fiel die Entscheidung auf Fiege? Welche Alternativen wurden geprüft? Welche Vergütung verblieb tatsächlich bei Fiege und welche Beträge waren lediglich durchlaufende Beschaffungsgelder?
Das ist ausdrücklich nicht die Behauptung, Fiege habe unzulässig gehandelt.
Es ist die Forderung nach Transparenz über einen Beschaffungsweg von außergewöhnlicher Größenordnung.
Die Preisfrage: 2,83 – 2,90 – 5,00 – 4,50 Euro
Besonders erklärungsbedürftig erscheint die Preisbildung beim Open-House-Verfahren.
Am 23. März 2020 lag der Fachebene des BMG ein durchschnittlicher Beschaffungspreis für FFP2-Masken von etwa 2,83 Euro netto vor.
Die Fachabteilung schlug zunächst 2,90 Euro netto vor.
Noch am selben Abend wurde telefonisch veranlasst, stattdessen 5 Euro netto einzutragen.
Der endgültige Open-House-Festpreis betrug schließlich 4,50 Euro netto.
Nahezu gleichzeitig erklärte Fiege gegenüber dem BMG, durch direkte Herstellerverträge in China seien FFP2-Masken zu Preisen von unter 2,95 Euro möglich.
Damit ergibt sich eine der zentralen Fragen des gesamten Vorgangs:
Wer veranlasste die Änderung des Preises von 2,90 auf 5 Euro, welche Information rechtfertigte diese Entscheidung und warum wurde anschließend ein Festpreis von 4,50 Euro gewählt?
Bei den anschließend kontrahierten Mengen ist das keine akademische Frage.
EMIX: mehr als 749 Millionen Euro
Besonders auffällig ist der Fall der Schweizer EMIX Trading GmbH.
Nach den später ausgewerteten BMG-Unterlagen wurden EMIX 2020 rund 726,2 Millionen Euro und 2021 weitere rund 23 Millionen Euro ausgezahlt.
Insgesamt sind das mehr als 749 Millionen Euro allein aus dem BMG.
Die Vermittlung von Geschäften lief unter anderem über Andrea Tandler. In der dokumentierten Kontaktkette erscheint auch die damalige Europaabgeordnete Monika Hohlmeier (CSU).
Nach gerichtlichen Feststellungen erhielt Tandler für Vermittlungen an Bund, Bayern und Nordrhein-Westfalen Provisionen von insgesamt rund 48,38 Millionen Euro.
Eine solche Größenordnung verlangt nach einer wirtschaftlichen Aufarbeitung:
Was bezahlte EMIX tatsächlich bei den Produzenten? Welche Handelsspanne entstand zwischen Hersteller und Staat? Welche wirtschaftliche Leistung stand den Vermittlungsprovisionen gegenüber?
Hinzu kommt eine zeitliche Auffälligkeit.
Am 24. April 2020 wurde noch ein EMIX-Geschäft im Umfang von ungefähr 430 Millionen Euro geschlossen, obwohl zu diesem Zeitpunkt die enormen Vertragsmengen des Open-House-Verfahrens bereits bekannt waren.
Warum bestand zu diesem Zeitpunkt noch ein Bedarf in dieser Größenordnung?
Lomotex: politische Kontaktkette und spätere Probleme
Auch die Lomotex GmbH & Co. KG gehört in eine vollständige Untersuchung.
Hier bestand eine politische Kontaktkette unter Beteiligung des damaligen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein (CSU) und des Unternehmers Thomas Limberger.
Dem BMG wurden FFP2-Masken für drei Euro netto und FFP3-Masken für 6,90 Euro angeboten. Am 28. März 2020 wurde der Vertrag geschlossen.
Später entstanden Qualitäts- und Lieferprobleme, ein Teilrücktritt und Nachtragsvereinbarungen.
Auch hier muss sauber zwischen Auffälligkeit und Beweis unterschieden werden: Aus den bislang ausgewerteten Unterlagen ergibt sich kein Nachweis, dass Lomotex Nüßlein für diese konkrete Kontaktvermittlung entlohnte.
Ein Untersuchungsausschuss könnte gerade solche Fragen klären – und unbegründete Verdächtigungen gegebenenfalls ebenso ausräumen wie begründete erhärten.
Burda: eine Frage des Entscheidungsweges
Am 16. April 2020 erfolgte eine Direktbeschaffung bei einer Gesellschaft aus dem Umfeld von Hubert Burda Media über 750.000 FFP2-Masken für ungefähr 900.000 Euro.
Öffentliche Aufmerksamkeit erhielt der Vorgang, weil Daniel Funke, der Ehemann von Jens Spahn, bei Hubert Burda Media beschäftigt war.
Nach dem bisher ausgewerteten Material liegt kein belastbarer Nachweis vor, dass Funke den Auftrag vermittelte, an der Entscheidung beteiligt war oder wirtschaftlich davon profitierte.
Gerade deshalb lautet die parlamentarisch relevante Frage nicht, ob aufgrund einer persönlichen Verbindung automatisch Einflussnahme unterstellt werden darf.
Sie lautet:
Wie gelangte das konkrete Angebot zum BMG, wer prüfte es und wer traf die Vergabeentscheidung?
Ein Untersuchungsausschuss kann einen Verdacht nicht nur erhärten.
Er kann ihn auch ausräumen.
SimpleBreath: der bislang kaum beachtete Vergleichsfall
Ein weiterer Fall zeigt, dass die Untersuchung nicht bei den bekannten Namen enden darf.
SimpleBreath erscheint in Bundestagsunterlagen im Zusammenhang mit der staatlich unterstützten inländischen Maskenproduktion und später unter den Unternehmen mit den größten Vertragsvolumina des Tenderverfahrens.
Nach den bislang ausgewerteten Angaben ging es um bis zu 333 Millionen OP-Masken bei einem Vertragsvolumen von knapp 30 Millionen Euro. Zusätzlich erhielt das Unternehmen rund 1,045 Millionen Euro Investitionsförderung.
Interessant ist die Unternehmensentwicklung.
Ende 2020 war SimpleBreath bilanziell noch ein sehr kleines Unternehmen. Ende 2021 standen dagegen fast vier Millionen Euro Bankguthaben, rund 7,4 Millionen Euro Forderungen und ein Bilanzgewinn von knapp sechs Millionen Euro in den veröffentlichten Abschlüssen.
Welcher Anteil dieser Entwicklung unmittelbar auf den Bundesauftrag zurückzuführen ist, lässt sich aus den vorhandenen Unterlagen nicht bestimmen.
Hinzu kommt ein ungewöhnlicher Produktionsweg:
SimpleBreath erklärte später, zunächst bei einem nicht genannten „befreundeten Unternehmen“ in Offenbach produziert zu haben.
Damit stellen sich konkrete Fragen:
Wer war der tatsächliche Produzent? Zu welchem Preis produzierte dieser für SimpleBreath? Welche Marge verblieb beim Vertragspartner des Bundes? Und nach welchen Kriterien wurde dessen wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit beurteilt?
Später erhielt SimpleBreath staatliche Förderung für eigene Produktionsanlagen. Im September 2021 wurden rund 1,045 Millionen Euro ausgezahlt. Bereits 2022 wurde ein erheblicher Teil des technischen Anlagevermögens wegen „dauerhaft eingeschränkter Nutzung“ außerplanmäßig wertberichtigt.
Auch das beweist keinen Förderverstoß.
Aber es rechtfertigt die Frage:
Wie nachhaltig waren die mit öffentlichen Mitteln aufgebauten Produktionskapazitäten tatsächlich?
Bemerkenswert ist zudem, dass der Sudhof-Bericht das Tenderverfahren behandelt, SimpleBreath selbst aber nicht namentlich erwähnt.
Das muss kein bewusstes Auslassen sein. Es zeigt aber, dass der Sudhof-Bericht keine vollständige Untersuchung sämtlicher bedeutender Auftragnehmer ersetzt.
Die Akten selbst sind Teil des Problems
Besonders schwer wiegt ein übergeordneter Punkt.
Im BMG wurde neben E-Mails auch über SMS und Messenger, insbesondere WhatsApp, kommuniziert. Diese Kommunikation wurde nicht archiviert. Zudem konnten einzelne Verwaltungsvorgänge später nicht aufgefunden beziehungsweise vollständig rekonstruiert werden.
Damit geht es inzwischen um mehr als Masken.
Es geht um die grundsätzliche Frage:
Kann der Deutsche Bundestag heute noch vollständig nachvollziehen, wie Entscheidungen über Milliardenbeträge innerhalb eines Bundesministeriums zustande kamen?
Wenn normale parlamentarische Anfragen diese Lücke nicht schließen können, ist genau dafür das Instrument des Untersuchungsausschusses vorgesehen.
Was aufgeklärt werden muss
Ein Untersuchungsausschuss sollte keine vorgefertigte Schuldthese verfolgen.
Er sollte rekonstruieren:
Wer wusste was? Wer empfahl? Wer warnte? Wer entschied? Wer vermittelte? Wer unterschrieb? Wer erhielt das Geld? Welche wirtschaftlichen Vorteile entstanden? Welche Kommunikation fehlt? Und stimmen spätere parlamentarische Erklärungen mit dem damaligen Akten- und Kenntnisstand überein?
Zu hören wären insbesondere Jens Spahn als damaliger Bundesgesundheitsminister sowie die damals verantwortlichen Staatssekretäre, Abteilungs- und Referatsleitungen des BMG.
Auf Unternehmensseite müssten Verantwortliche von Fiege, EMIX, Lomotex, SimpleBreath, den beteiligten Burda-Gesellschaften, Areal Invest und weiteren bedeutenden Auftragnehmern gehört werden.
Aus den dokumentierten politischen und wirtschaftlichen Kontaktketten wären unter anderem Andrea Tandler, Monika Hohlmeier, Georg Nüßlein und Thomas Limberger zu den jeweils konkret belegten Vorgängen zu befragen.
Nicht weil damit Schuld unterstellt wird.
Sondern weil diese Personen Teile einer Handlungskette kennen können, die aus den heute vorhandenen Akten allein nicht mehr vollständig rekonstruierbar erscheint.
An die Opposition
Eine Opposition besitzt parlamentarische Rechte nicht nur, um eine Regierung politisch zu kritisieren.
Sie besitzt sie, damit Exekutivmacht kontrolliert werden kann.
Wer heute Opposition ist, muss dabei auch Vorgänge untersuchen können, deren politisch Verantwortliche möglicherweise aus dem eigenen Lager stammen oder mit der eigenen politischen Geschichte verbunden sind.
Gerade dort zeigt sich der Wert parlamentarischer Kontrolle.
An die Journalistinnen und Journalisten
Auch Journalismus sollte sich nicht mit den bekannten Schlagworten Spahn, Masken, EMIX und Milliardenklagen zufriedengeben.
Die interessantere Geschichte liegt möglicherweise darunter:
Wie entstand dieses System? Welche Unternehmen waren vor der Pandemie bereits leistungsfähige Produzenten – und welche wurden durch staatliche Aufträge erst groß? Welche Zwischenhändler standen zwischen Hersteller und Staat? Welche Vermittlungsprovisionen wurden gezahlt? Welche Gewinne entstanden in den Jahren 2020 und 2021? Welche Firmen erhielten zusätzlich zu staatlichen Kaufverträgen Fördermittel? Welche Produktionskapazitäten wurden tatsächlich aufgebaut? Und was wurde aus diesen Kapazitäten, nachdem die staatliche Nachfrage endete?
Die Antworten liegen wahrscheinlich nicht in einem einzigen Dokument.
Sie liegen verteilt über Bundestagsdrucksachen, Haushaltsunterlagen, Unternehmensabschlüsse, Krisenstabsprotokolle, Vergabeakten, Förderbescheide, Gerichtsakten und Zeugenaussagen.
Sie müssen zusammengeführt werden.
Meine Forderung
Ich fordere die Oppositionsfraktionen des Deutschen Bundestages deshalb auf, die Voraussetzungen für die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Maskenbeschaffung des Bundes zu schaffen und einen solchen Untersuchungsausschuss gemeinsam zu beantragen.
Nicht um Jens Spahn oder irgendeine andere Person vorzuverurteilen.
Sondern um endlich festzustellen, was tatsächlich geschehen ist.
Eine Pandemie erklärt Zeitdruck. Sie erklärt Fehlentscheidungen. Sie erklärt improvisierte Verfahren.
Aber sie erklärt nicht, weshalb Jahre später wichtige Entscheidungswege weiterhin nicht nachvollziehbar sind.
Und sie entbindet niemanden davon, über den Umgang mit Milliarden Euro öffentlichen Geldes Rechenschaft abzulegen.
Mehr als 11 Milliarden Euro Vertragsvolumen, dokumentierte Warnungen innerhalb der Verwaltung, außergewöhnliche Vermittlungsprovisionen, milliardenschwere Beschaffungswege, nicht archivierte Messenger-Kommunikation und bis heute offene Entscheidungsfragen sind genügend Anlass für parlamentarische Untersuchung.
Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass einzelne Drucksachen und parlamentarische Fragen an Grenzen stoßen können. Ich habe aber auch erlebt, dass ein Untersuchungsausschuss aus Akten, Zeugenaussagen und zunächst unscheinbaren Widersprüchen ein Gesamtbild entstehen lassen kann.
Deshalb richtet sich meine Aufforderung besonders an diejenigen Abgeordneten, für die eine solche Untersuchung unbequem wäre, weil die politisch Verantwortlichen aus den eigenen Reihen stammen.
Denn genau dort zeigt sich, was parlamentarische Kontrolle wert ist.
Friedrich August Ludwig von der Marwitz wird der Satz zugeschrieben:
„Wähle Ungnade, wo Gehorsam keine Ehre bringt.“
Dieser Satz sollte nicht als romantische historische Geste verstanden werden.
Er beschreibt eine konkrete politische Pflicht.
Wenn Fraktionsdisziplin, Parteifreundschaft, persönliche Loyalität oder politische Rücksichtnahme verhindern, dass Vorgänge dieser Größenordnung vollständig aufgeklärt werden, dann wird aus Loyalität gegenüber Personen ein Problem für die Loyalität gegenüber dem Parlament.
Eine Demokratie verliert nichts dadurch, dass sie ihre Entscheidungen untersucht.
Sie verliert etwas, wenn sie es nicht mehr tut.
Wenn das parlamentarische Untersuchungsrecht bei einem Vorgang von mehr als 11 Milliarden Euro Vertragsvolumen, fehlenden Kommunikationsunterlagen und bis heute ungeklärten Entscheidungswegen nicht eingesetzt wird, stellt sich am Ende eine sehr einfache Frage:
Für welchen Vorgang ist es dann eigentlich gedacht?
Wähle Ungnade, wo Gehorsam keine Ehre bringt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter-Alexander von der Marwitz
