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Anschreiben / Anfrage
Betreff: Bitte um Information aller Bundestagsabgeordneten – Plattform zwischen Souverän und gewählten Vertretern
Datum: Sat, 15 Aug 2026 18:54:29 +0200
Von: Peter-Alexander von der Marwitz
An: Bundestagsverwaltung (mail@bundestag.de)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich betreibe die Internetseite www.pua-maskendeal-jetzt.de, auf der ich mich mit der möglichen parlamentarischen Aufarbeitung der Maskenbeschaffung des Bundes und der Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses befasse.
Ich möchte diese Internetseite zugleich als eine Plattform vom Souverän zu seinen gewählten Abgeordneten verstehen.
Dahinter steht für mich eine einfache demokratische Kette:
Der Souverän → wählt seine Abgeordneten → die Abgeordneten entscheiden frei und nach ihrem Gewissen → der Souverän erfährt ihre Haltung und ihre Beweggründe → der Souverän kann diese bei seiner nächsten Wahlentscheidung berücksichtigen.
Nach Art. 20 Abs. 2 GG geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Die Bürger üben diese Staatsgewalt insbesondere durch Wahlen und damit durch die Wahl ihrer parlamentarischen Vertreter aus.
Art. 38 Abs. 1 GG schützt auf der anderen Seite die Freiheit dieser Vertreter: Die Mitglieder des Deutschen Bundestages sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Beides gehört für mich unmittelbar zusammen.
Der Bürger erteilt dem Abgeordneten keinen Befehl.
Der Abgeordnete schuldet dem Bürger keine bestimmte Entscheidung.
Der Abgeordnete entscheidet frei und nach seinem Gewissen.
Der Bürger als Teil des Souveräns muss aber erfahren können, welche Haltung sein gewählter Vertreter zu einer für ihn wesentlichen Frage einnimmt und aus welchen Gründen.
Denn auch der Bürger muss anschließend eine eigene Gewissensentscheidung treffen: Wem übertrage ich bei der nächsten Wahl erneut politische Verantwortung?
Genau an dieser Stelle soll pua-maskendeal-jetzt.de/ eine Plattform zwischen dem Souverän und seinen gewählten Vertretern sein.
Im konkreten Fall geht es um die Frage der parlamentarischen Untersuchung der Maskenbeschaffung des Bundes.
Art. 44 GG stellt dem Deutschen Bundestag hierfür das Instrument des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Verfügung. Die Bürger können die Abgeordneten aufgrund ihres freien Mandats nicht anweisen, dieses Instrument einzusetzen.
Der Souverän kann seine gewählten Vertreter zwar nicht anweisen, wie sie zu entscheiden haben. Er kann sie aber auffordern, ihre persönliche Haltung und die Gründe für diese Haltung gegenüber den Bürgern offenzulegen:
Unterstützen Sie die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufarbeitung der Maskenbeschaffung – oder lehnen Sie diese ab?
Und ebenso wichtig:
Aus welchen Gründen vertreten Sie diese Position?
Auf meiner Internetseite möchte ich deshalb jedem Mitglied des Deutschen Bundestages die gleiche Möglichkeit geben, diese Fragen freiwillig zu beantworten.
Es geht mir dabei ausdrücklich nicht um die Herleitung eines juristischen Anspruchs auf eine Antwort und ebenso wenig darum, das freie Mandat eines Abgeordneten infrage zu stellen.
Im Gegenteil:
Gerade weil der Abgeordnete nur seinem Gewissen verpflichtet ist, interessiert den Souverän seine Haltung.
Der Bürger soll erfahren können, wie die Menschen, denen er durch seine Wahl parlamentarische Verantwortung übertragen hat, mit dem an sie herangetragenen Wunsch nach parlamentarischer Aufklärung umgehen.
Dafür wird auf pua-maskendeal-jetzt.de/ eine eigene Rubrik eingerichtet.
Jedes Mitglied des Deutschen Bundestages soll dort unter denselben Bedingungen die Möglichkeit erhalten,
sich für oder gegen die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Maskenbeschaffung auszusprechen,
seine Haltung mit einer kurzen persönlichen Begründung zu erläutern und
diese Position gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern transparent zu machen.
Die Stellungnahmen werden nach Überprüfung ihrer Herkunft unverändert veröffentlicht. Befürworter und Gegner erhalten denselben Raum.
Gibt ein Abgeordneter keine Stellungnahme ab, wird ihm keine Position unterstellt. Es wird lediglich transparent dargestellt, dass keine Stellungnahme vorliegt.
Warum ich mich mit dieser Bitte an die Bundestagsverwaltung wende
Für die Glaubwürdigkeit dieser Plattform ist mir ein Punkt besonders wichtig:
Jedes Mitglied des Deutschen Bundestages soll nach Möglichkeit tatsächlich von dieser Möglichkeit zur Stellungnahme erfahren haben.
Bei einer individuellen Kontaktaufnahme mit mehreren hundert Abgeordneten bzw. Abgeordnetenbüros besteht aus meiner Sicht die erhebliche Gefahr, dass einzelne Nachrichten nicht ankommen, übersehen, technisch herausgefiltert oder aufgrund der Vielzahl eingehender Nachrichten nicht wahrgenommen werden.
Das könnte zu einer Situation führen, die ich gerade vermeiden möchte:
Bei einem Abgeordneten wäre später lediglich „keine Stellungnahme abgegeben“ vermerkt, obwohl dieser möglicherweise überhaupt keine Kenntnis von der Möglichkeit zur Stellungnahme hatte.
Eine solche Darstellung wäre weder gegenüber dem betreffenden Abgeordneten noch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern fair.
Deshalb ist mir eine möglichst einheitliche Information aller Mitglieder des Deutschen Bundestages besonders wichtig.
Meine Bitte an die Bundestagsverwaltung hat daher auch den Zweck, nach Möglichkeit sicherzustellen, dass kein Abgeordneter allein aufgrund unterschiedlicher oder fehlgeschlagener individueller Kontaktwege von dieser Möglichkeit ausgeschlossen bleibt.
Alle Abgeordneten sollen dieselbe Information erhalten, dieselbe Möglichkeit zur Stellungnahme bekommen und selbst entscheiden können, ob und wie sie davon Gebrauch machen.
Erst dann kann für die Bürger transparent unterschieden werden zwischen:
einem Abgeordneten, der sich für einen Untersuchungsausschuss ausspricht,
einem Abgeordneten, der sich gegen einen Untersuchungsausschuss ausspricht, und
einem Abgeordneten, der trotz Kenntnis der Möglichkeit keine Stellungnahme abgegeben hat.
Gerade diese Unterscheidung halte ich für wesentlich.
Die Entscheidung darüber, wie eine Stellungnahme oder auch das bewusste Ausbleiben einer Stellungnahme politisch bewertet wird, überlasse ich ausdrücklich jedem Bürger selbst.
Damit soll sich der demokratische Kreis schließen:
Der Souverän wählt.
Der Abgeordnete entscheidet frei nach seinem Gewissen.
Der Souverän erfährt seine Haltung.
Der Souverän bewertet diese selbst.
Und der Souverän entscheidet bei der nächsten Wahl erneut.
Ich bitte die Verwaltung des Deutschen Bundestages daher höflich zu prüfen, ob sämtliche Mitglieder des Deutschen Bundestages bzw. deren Abgeordnetenbüros über diese Möglichkeit zur freiwilligen öffentlichen Stellungnahme informiert werden können.
Dabei bitte ich nicht um Unterstützung einer bestimmten politischen Position. Die Bundestagsverwaltung soll sich weder für noch gegen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses positionieren.
Mein Anliegen ist ausschließlich, allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages gleichermaßen Kenntnis von dieser Plattform und der Möglichkeit zur Stellungnahme zu verschaffen.
Sollte eine zentrale Information durch die Bundestagsverwaltung nicht möglich sein, wäre ich Ihnen für einen Hinweis dankbar, welcher Weg geeignet ist, um sämtliche Mitglieder des Deutschen Bundestages nachweisbar und möglichst gleichberechtigt über diese Möglichkeit zu informieren.
Gerne übersende ich Ihnen den endgültigen Einladungstext sowie den direkten Link zu der dafür vorgesehenen Rubrik.
Mit freundlichen Grüßen
Peter-Alexander von der Marwitz
Anlagen
Keine.
