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Offener Brief an Dr. jur. Christoph Partsch (Jurist)


Anschreiben

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Position unklar
Peter-Alexander von der Marwitz

Betreff: Offener Brief zur Maskenbeschaffung – Bitte um Ihre Einschätzung

Datum: Mo., 10. Aug. 2026, 17:58 Uhr

Von: Peter-Alexander von der Marwitz

An: Dr. Christoph Partsch

Sehr geehrter Herr Dr. Partsch,

ich beschäftige mich seit einiger Zeit intensiv mit der Maskenbeschaffung des Bundes und den daraus entstandenen politischen und finanziellen Folgen.

Da Sie selbst zahlreiche Maskenlieferanten in Verfahren gegen den Bund vertreten haben und die rechtliche Seite dieses Komplexes aus unmittelbarer Erfahrung kennen, möchte ich Ihnen meinen aktuellen offenen Brief übersenden.

Mein Ansatz unterscheidet bewusst zwischen gerichtlicher und politischer Aufklärung: Der BGH kann über Verträge, Rücktrittsrechte und Zahlungsansprüche entscheiden. Er kann aber nicht umfassend untersuchen, wie das Open-House-Verfahren politisch und administrativ zustande kam.

Hinzu kommen nach BT-Drs. 21/1514 rund 120 Vergleiche bzw. Klarstellungsvereinbarungen mit Zahlungen von rund 390 Mio. Euro sowie ein damals noch anhängiger Streitwert der Open-House-Verfahren von rund 2,3 Mrd. Euro.

Deshalb fordere ich einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss – ausdrücklich nicht als Vorverurteilung von Jens Spahn oder anderen Beteiligten, sondern zur vollständigen Rekonstruktion der Entscheidungs- und Verantwortungswege.

Da Sie einen Teil dieses Geschehens aus den Gerichtsverfahren wesentlich näher kennen als ich, würde mich Ihre Einschätzung besonders interessieren: Halte ich mit dieser Trennung zwischen gerichtlicher und parlamentarischer Aufklärung aus Ihrer Sicht den entscheidenden Punkt richtig fest – und gibt es einen Aspekt, den ein Untersuchungsausschuss aus Ihrer Erfahrung unbedingt aufklären müsste?

Meinen offenen Brief habe ich Ihnen beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
Peter-Alexander von der Marwitz


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Zur Person / Organisation

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Dr. jur. Christoph Partsch
Rechtsanwalt, vertritt Maskenlieferanten in Verfahren gegen den Bund

Dr. Christoph Partsch ist Rechtsanwalt (Kanzlei Partsch) und vertritt in dieser Funktion zahlreiche Maskenlieferanten in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Bund im Zusammenhang mit den Open-House-Verfahren 2020.

Kontaktdaten / Webseite

Website: kanzlei-partsch.de