PUA-Dossier · Teil 04 von 10 · Schaubild: Quorum
Schaubild25 Prozent, die trotzdem nicht reichen
Das folgende Schaubild veranschaulicht das strukturelle Problem, ohne reale Sitzzahlen zu verwenden: Zwei Fraktionen erreichen gemeinsam rechnerisch mehr als das Viertelquorum – aktivieren den Untersuchungsausschuss aber trotzdem nicht, weil sie nicht kooperieren.
Schaubild · schematisch, keine realen Sitzzahlen
Eigene, vereinfachte Darstellung zur Veranschaulichung des Beschwerdevorbringens. Fraktionsgrößen frei gewählt, nicht recherchiert.
Zum Verständnis
Art. 44 Abs. 1 GG verlangt, dass ein Viertel der Mitglieder des Bundestages die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragt. Das Quorum wurde 1949 bewusst niedrig angesetzt, um auch einer kleinen Opposition ein wirksames Kontrollrecht zu sichern – unter der stillschweigenden Annahme, dass Oppositionsfraktionen im Zweifel zusammenarbeiten, wenn es um die Kontrolle der Regierung geht. Die Beschwerde macht geltend, dass genau diese Annahme heute nicht mehr trägt.
