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Das Landgericht Bonn hat laut Berichten von LTO und beck-aktuell eine Klage des Hamburger Textilhändlers Matthias Thimm (Pure Fashion Agency) gegen den Bund abgewiesen (Az. 1 O 213/25).
Begründung laut Berichterstattung
Beide Quellen berichten übereinstimmend, das Gericht habe in der E-Mail-Korrespondenz zwischen Jens Spahn und dem Kläger keine verbindliche Willenserklärung gesehen, sondern lediglich eine „große Interessenbekundung“. Ergänzend habe das Gericht auf eingetretene Verjährung verwiesen.
Weiterer Verfahrensgang
Laut den Berichten ist das Urteil nicht rechtskräftig; der Klägeranwalt habe eine Berufung vor dem OLG Köln angekündigt.
Offene Fragen · redaktionell zu klären
- Ob und wann Berufung beim OLG Köln tatsächlich eingelegt wurde.
- Verhältnis zu den vier beim BGH terminierten Aktenzeichen.
- Volltext des Urteils zur Prüfung der Verjährungs-Argumentation.
Eigene Vorgänge
Mögliche BerufungsinstanzOLG Köln: 220 Mio. Euro Urteil →
Finanzielle Flankierung790-Mio.-Sicherheitsleistung →
Quellen (Metadaten)
| Medium | Titel | Datum | Format |
|---|---|---|---|
| LTO | Textilhändler scheitert mit Klage | 22.07.2026 | Meldung |
| beck-aktuell | LG Bonn 1 O 213/25 | 22.07.2026 | Meldung |
| anwaltvergleich.de | 500-Mio.-Klage abgewiesen | n. v. | Ratgeber |
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