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Das Oberlandesgericht Köln hat laut einem Bericht von audimax.de die Bundesrepublik zur Zahlung von 220 Millionen Euro an einen auf Mallorca ansässigen Maskenhändler verurteilt — zuzüglich Zinsen und Zinseszinsen von über 100 Millionen Euro.
Hintergrund laut Berichterstattung
Das Bundesgesundheitsministerium habe 2020 FFP2-Masken zum Stückpreis von 4,50 Euro gesucht; der Händler habe seine Ware nicht anderweitig absetzen können, da der Bund die Annahme verweigert habe. Das OLG Köln habe die Argumente des Bundes zurückgewiesen.
Nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa beziffert sich die Gesamtlast inklusive Zinsen und Zinseszinsen auf rund 320 Millionen Euro; der Bund habe gegen das Urteil Revision beim BGH eingelegt.
Abgrenzung zu einem älteren, ähnlichen Fall
Unabhängig davon berichtete das Handelsblatt bereits 2024 über ein anderes OLG-Köln-Urteil zugunsten des Lieferanten ILTS in Höhe von rund 86 Millionen Euro.
Offene Fragen · redaktionell zu klären
- Ob die Revision beim BGH (Az. 8 U 123/25) mit einem der vier am 16.09.2026 terminierten Aktenzeichen übereinstimmt.
- Verhältnis zum älteren 86-Mio.-Fall (ILTS, 2024).
Eigene Vorgänge
Vergleichbares InstanzverfahrenLG Bonn: 469-Mio-Klage abgewiesen →
Finanzielle Flankierung790-Mio.-Sicherheitsleistung →
Quellen (Metadaten)
| Medium | Titel | Datum | Format |
|---|---|---|---|
| audimax.de | Bund soll 220 Mio. Euro entschädigen | 18.06.2026 | Meldung |
| dpa (via Apotheke Adhoc) | Masken aus Mallorca: Bund soll 320 Mio. Euro zahlen | 18.06.2026 | Agenturmeldung |
| Handelsblatt | 86-Mio.-Schlappe (älterer Fall) | 19.07.2024 | Meldung |
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