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Im Zentrum der sogenannten bayerischen Maskenaffäre steht Andrea Tandler, Tochter des früheren bayerischen CSU-Ministers und CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler. Sie vermittelte zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 Lieferverträge über Schutzmasken der Schweizer Firma Emix an Bund sowie die Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen — mit einem Auftragsvolumen von rund 700 Millionen Euro. Für die Vermittlung erhielten Tandler und ihr Geschäftspartner Darius N. laut übereinstimmender Berichterstattung (u. a. taz) rund 48 bis 50 Millionen Euro an Provisionen.
Die Klage um die Spahn-Tandler-E-Mails
Das Rechercheportal FragDenStaat klagte gemeinsam mit weiteren Beteiligten auf Herausgabe von E-Mails zwischen dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Andrea Tandler sowie von Beraterunterlagen zur Maskenbeschaffung. Das Verwaltungsgericht Köln gab der Klage am 19.01.2023 (Az. 13 K 3485/21 und 13 K 2382/21) überwiegend statt und verpflichtete das Bundesgesundheitsministerium zur Herausgabe, soweit keine Ausnahmegründe (etwa Geschäftsgeheimnisse) entgegenstehen (LTO, FragDenStaat).
Verurteilung durch das Landgericht München I
Am 15.12.2023 verurteilte das Landgericht München I Andrea Tandler wegen Steuerhinterziehung zu vier Jahren und fünf Monaten Haft, ihren Geschäftspartner zu drei Jahren und neun Monaten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ein Steuerschaden von rund 11,9 Millionen Euro (bei einem wirtschaftlichen Schaden von rund 7,8 Millionen Euro) entstanden war; beide Angeklagte hatten die Vorwürfe über ihre Verteidigung weitgehend eingeräumt und die Steuerschuld beglichen. Beide hatten zuvor rund elf Monate in Untersuchungshaft gesessen, die Haftbefehle wurden nach dem Urteil unter Auflagen außer Vollzug gesetzt (LTO, taz). Das Gericht betonte zugleich, dass das Maskengeschäft selbst legal gewesen sei — strafbar sei allein die unzureichende Versteuerung der Provisionen gewesen.
Teilerfolg in der Revision vor dem Bundesgerichtshof
Gegen das Urteil legten beide Verurteilte Revision ein. Der Bundesgerichtshof (Az. 1 StR 238/24) reduzierte die Strafen laut Berichterstattung vom 11.07.2025 auf jeweils drei Jahre Freiheitsstrafe: Die Verurteilung wegen Hinterziehung von Gewerbesteuer(-vorauszahlungen) blieb rechtskräftig, das Verfahren wegen der daneben angeklagten Einkommensteuerhinterziehung stellte der BGH dagegen nach § 154 Abs. 2 StPO ein, da eine etwaige zusätzliche Strafe angesichts der bereits rechtskräftigen Gewerbesteuer-Verurteilung nicht mehr entscheidend ins Gewicht gefallen wäre (LTO, Deutsches Ärzteblatt/dpa).
Einordnung
Der Fall Tandler verbindet zwei Ebenen der Maskenaffäre, die in anderen Beiträgen dieser Seite getrennt behandelt werden: die politische Ebene (wer genehmigte und begleitete die Emix-Verträge im Ministerium unter Jens Spahn?) und die strafrechtliche Ebene (Versteuerung der dabei erzielten Provisionen). Anders als beim eingestellten Ermittlungsverfahren gegen Spahn selbst führte im Fall Tandler die strafrechtliche Aufarbeitung zu einer rechtskräftigen Verurteilung — allerdings ausschließlich wegen der steuerlichen Behandlung der Provisionen, nicht wegen der Vergabe der zugrundeliegenden Maskenverträge als solcher.
Offene Fragen · redaktionell zu klären
- Das genaue Datum des BGH-Beschlusses divergiert je nach Quelle leicht (Berichte nennen sowohl April als auch die Bekanntgabe erst im Juli 2025) — Klärung anhand der amtlichen BGH-Pressemitteilung wäre wünschenswert.
- Die exakte Höhe des nach der Teileinstellung verbleibenden, rechtskräftig festgestellten Steuerschadens wird in der Berichterstattung uneinheitlich beziffert (u. a. rund 4,2 Mio. Euro laut Tagesspiegel) und sollte anhand der Entscheidungsgründe verifiziert werden.
- Ob und in welchem Umfang das Bundesgesundheitsministerium die 2023 gerichtlich angeordnete Herausgabe der Spahn-Tandler-E-Mails inzwischen tatsächlich vollzogen hat.
- Inwieweit die Emix-Verträge selbst (Auftragsvergabe, Prüfung der Marktüblichkeit der Preise) noch Gegenstand der Enquete-Kommission sind.
Eigene Vorgänge
Strafrechtliche Ebene (Spahn)Strafverfahren gegen Spahn eingestellt →
Quellen (Metadaten)
| Medium | Titel | Datum | Format |
|---|---|---|---|
| LTO | VG Köln: BMG muss Auskunft zu Maskenbeschaffung geben | 20.01.2023 | Meldung |
| FragDenStaat | Erfolgreiche Klage zu den geheimen E-Mails zwischen Spahn und Tandler | 06.02.2023 | Bericht |
| taz | Geschäft mit Corona-Masken in Bayern: Knast für Tochter von CSU-Granden | 15.12.2023 | Bericht |
| LTO | Urteil in Maskenaffäre: Über 4 Jahre Haft für Tandler | 15.12.2023 | Meldung |
| ZDFheute | Pandemieprofiteurin: Prozess wegen Steuerhinterziehung | 04.10.2023 | Bericht |
| LTO | BGH zur Maskenaffäre: Geringere Strafe für Tandler | 11.07.2025 | Meldung |
| Deutsches Ärzteblatt (dpa) | Bundesgerichtshof reduziert Haftstrafen in bayerischer Maskenaffäre | 11.07.2025 | dpa-Meldung |
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