8. April 2020: Angebot über 10 Millionen FFP2-Masken zu 4,50 € netto und 10 Millionen OP-Masken zu 0,60 € netto, gesamt 51 Mio. € netto bzw. 60,69 Mio. € brutto. Ab dem 30. April 2020 wird die Abwicklung durch Anlieferankündigungen und Slots geprägt; der Bund verweigert schließlich die Zahlung. Das LG Bonn weist die Kaufpreisklage am 14.08.2024 ab und misst der Fixterminregelung eine vertragsbeendende Wirkung bei. Das OLG Köln ändert das Urteil am 12.11.2025: Der Bund wird zur Zahlung von 60.690.000 € plus Zinsen seit dem 5. Juni 2020 verurteilt; das OLG hält die Fixklausel in dieser Form nicht für tragfähig. Die Revision wird zugelassen; Verhandlung gemeinsam mit den drei anderen Verfahren am 16.09.2026.
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