BMG hinterlegt Sicherheitsleistungen von rund 790 Millionen Euro

Das Bundesministerium für Gesundheit hat in zwölf laufenden Gerichtsverfahren zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus nicht rechtskräftigen Urteilen die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen in Höhe von rund 790 Millionen Euro veranlasst. Die Hinterlegungen erfolgen über das Vorschusskonto für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Maskenbeschaffung (Haushaltsstelle 9081000011, Objekt 0003890858).