EU-Empfehlung 2020/403 zu Konformitätsbewertung und Marktüberwachung

Die Empfehlung (EU) 2020/403 der Kommission ermöglicht den Mitgliedstaaten die Beschaffung von Medizinprodukten und PSA ohne CE-Kennzeichnung zur Versorgung medizinischer Fachkräfte (Grund 25). Konformitätsbewertungsverfahren sind dabei durch notifizierte Stellen vorzunehmen (Grund 22); die so beschafften Produkte dürfen nicht in normale Vertriebskanäle gelangen (Ziff. 8). Die Empfehlung stuft PSA, die in den USA, Kanada, Australien oder Japan als verkehrsfähig gilt, auch in Deutschland als verkehrsfähig ein – selbst ohne Konformitätsnachweis aus dem Ursprungsland. PSA nach chinesischen Standards bleibt darin unerwähnt. Laut Vorbemerkung der BT-Drs. 19/21798 (S. 3) entwickelten IFA und DEKRA deshalb einen eigenen Prüfgrundsatz für PSA nach chinesischen oder anderen Standards.