§5b IfSG tritt in Kraft – Begriff „CPI-Prüfgrundsatz“ erscheint erstmals

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes tritt §5b IfSG in Kraft. In der zugehörigen Stellungnahme findet sich erstmals der Begriff „CPI-Prüfgrundsatz“ bzw. „CPI-Prüfmaßstab“ – mit dem Eindruck, eine solche Prüfnorm habe bereits im Frühjahr 2020 bestanden. Die tatsächlichen Prüfungen durch TÜV Nord/DMT in 2020 erfolgten nach einer nicht öffentlichen, nicht kommunizierten internen Arbeitsanweisung, nicht anhand einer definierten Prüfnorm.