Erste Überarbeitung des CPA-Prüfgrundsatzes

Stellungnahme von Dr. Peter Paszkiewicz (Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle im IFA der DGUV): Es gilt nun Rev. 1 vom 26.03.2020. Änderungen: Festlegung auf Paraffinöl als Prüfaerosol (zuvor Paraffinöl oder NaCl); Absenkung des zulässigen Durchlasswerts auf max. 6 % (zuvor 20 %). Eine Begründung für diese Anpassung ist weder bei DEKRA/IFA noch bei Bundesbehörden dokumentiert.