Erstmalige Erwähnung der Bezeichnung „CPI“ – ein Jahr später

In der „Anlage Maskentypen nach §5b Absatz 4″ erscheint erstmals die Bezeichnung „Corona Pandemie Infektionsschutzmasken“ (CPI) als neuer Maskenstandard – Grundlage für die vom Bund im Rahmen der Verordnung vom 8. April 2020 beschafften Schutzmasken (Standard „BMG/BfArM/TÜV-Prüfgrundsätze“). Dadurch können auch Masken der Nationalen Reserve zugeführt werden, die kein Konformitätsverfahren durchlaufen haben – weder EU-CE, noch nach den vier „gleichwertigen“ Ländern, noch nach dem CPA-Verfahren.