Am 14.06.2021 erscheint auf der BMG-Website ein „Prüfgrundsatz für Corona-Pandemie-Infektionsschutzmasken (CPI) in Anlehnung an GB 2626 gemäß §5b IfSG“ zum Download, datiert auf „August 2020 – rev. 06/2021″ – was den Eindruck erweckt, es habe bereits im August 2020 einen CPI-Prüfgrundsatz gegeben. Dateiname und Metadaten weisen dagegen aus, dass das Dokument erst am 09./10.06.2021 erstellt wurde; Verfasserin war eine Mitarbeiterin von EY Parthenon, nicht TÜV Nord, BfArM oder BMG. Ältere Fassungen, die bei einer echten Revision existieren müssten, wurden auf Nachfrage nicht vorgelegt. Der Verweis auf §5b IfSG im Titel ist zusätzliches Indiz für eine Erstellung nach dem 01.06.2021, da der Paragraf zuvor nicht existierte. Inhaltlich weicht der nachträglich erstellte Grundsatz von den tatsächlich 2020 durchgeführten Prüfungen ab: Laut Dokument soll der Durchlass beider geprüfter Muster unter 5 % liegen, faktisch lag die Grenze für den Mittelwert aus zwei Prüflingen 2020 bei 6 %. Die Dichtsitzprüfung soll bereits bei 3 von 5 bzw. 4 von 7 Personen als bestanden gelten.
