Veröffentlichung des CPA-Prüfgrundsatzes Rev. 0

Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) veröffentlicht den „Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken Rev. 0 vom 19.03.2020″ (kurz: CPA-Prüfgrundsatz). Ziel: das Angebot an Atemschutzmasken rasch erweitern und die Prüfzeit auf einen Bruchteil verkürzen. Ausdrücklich betont: Der so geprüfte Pandemieatemschutz ist keine reguläre PSA nach der europäischen Verordnung, sondern letzte Reserve für systemrelevante Personen im Gesundheitsdienst. Am selben Tag beginnen IFA und DEKRA mit den ersten Prüfungen nach dem neuen Grundsatz.