Veröffentlichung des Open-House-Verfahrens

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Open-House-Verfahrens war der überarbeitete CPA-Prüfgrundsatz Rev. 1 gültig. Dem BMG war zu diesem Zeitpunkt bereits klar, dass eine Qualitätsprüfung auf Basis bzw. in Anlehnung an den CPA-Grundsatz geplant war – eine Prüfung nach chinesischem Standard GB2626-2006 war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen oder möglich.