EU-Kommission lockert Beihilferecht wegen Corona

Am 19. März 2020 beschließt die EU-Kommission einen befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft während der Corona-Krise. Mitgliedstaaten erhalten dadurch mehr Spielraum, Unternehmen mit staatlichen Hilfen zu unterstützen, ohne gegen EU-Beihilferecht zu verstoßen. Am selben Tag veröffentlichen DEKRA und das Institut für Arbeitsschutz (IFA) den ersten Prüfgrundsatz für Corona-Pandemie-Atemschutzmasken (CPA) – den Vorläufer der später umstrittenen Maskenstandards.