Vorräte, Ablaufdaten und Nationale Gesundheitsreserve:

Von der Beschaffung zur Vernichtung — die Nationale Reserve Gesundheitsschutz auf dem Prüfstand

Fast fünf Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie hat sich der parlamentarische Blick auf die Maskenbeschaffung des Bundes verschoben: Stand im Frühjahr 2020 noch die akute Versorgungslage im Mittelpunkt, fragt der Bundestag heute nach Lagerung, Nutzung und Vernichtung der seinerzeit beschafften Bestände.

Mit einer Kleinen Anfrage vom 22.05.2025 (Drucksache 21/239) wollte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, was aus den für die Nationale Reserve Gesundheitsschutz (NRGS) beschafften Masken geworden ist — unter anderem, ob eine rechtzeitige Vernichtung importierter Masken, die durch Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums längst unbrauchbar geworden waren, nicht möglich gewesen sei (Frage 23). Die Anfrage nahm dabei auch Bezug auf den Bericht des Bundesrechnungshofs zur Maskenbeschaffung durch das Bundesministerium für Gesundheit.

In ihrer Antwort vom 20.06.2025 (Drucksache 21/609) bestätigte die Bundesregierung Eckdaten zur NRGS: Sie soll die zeitgerechte Verfügbarkeit von Sanitätsmaterial für bis zu sechs Monate sicherstellen. Am 22.01.2021 waren 750 Mio. € aus dem Haushaltstitel 1503 „NRGS“ an das Bundesverwaltungsamt übertragen worden. Die Gesamtkosten der PSA-Beschaffung bezifferte die Bundesregierung auf rund 6,7 Mrd. € (Stand 31.12.2023), zuzüglich weiterer 534 Mio. € für Verwaltungskosten im Jahr 2024. Aktuell fielen Lagerkosten von rund 1,2 Mio. € pro Monat an. Den Vorwurf, die Vernichtung abgelaufener Bestände sei nicht rechtzeitig erfolgt, wies die Bundesregierung in ihrer Antwort zurück.

Quellen