VIII ZR 131/24 – Der Qualitäts- und Rückzahlungsfall

27. März bis 8. April 2020: Der Bund veröffentlicht das Open-House-Verfahren. Die spätere Beklagte bietet am 8. April 2020 die Lieferung von 1,8 Millionen FFP2-Masken an; der Bund nimmt das Angebot an. 4. Mai 2020: Auf Weisung des Bundes erfolgt die Lieferung in einem nach dem 30. April liegenden Slot. In den anschließenden Prüfungen werden sechs Teillieferungen beanstandet. 2022 erhebt der Bund Klage. Das LG Bonn spricht dem Bund 993.356,25 € zu und weist die Klage im Übrigen weitgehend ab, weil der Bund vor dem Rücktritt wegen Mängeln keine Nachfrist gesetzt hatte. Das OLG Köln erhöht den Betrag am 21.06.2024 geringfügig auf 1.021.142,95 €; der große Rückzahlungsanspruch bleibt erfolglos. Der BGH ließ am 07.10.2025 die Revision zu; Verhandlung ist am 16.09.2026.