7./9. April 2020: Vertrag über 15 Millionen FFP2-Masken und 10 Millionen OP-Masken. Die Lieferantin liefert zunächst 340.000 FFP2-Masken. Ende April 2020 kann der Bund wegen der Vielzahl der Teilnehmer nicht alle Lieferungen bis zum 30. April annehmen und vergibt spätere Lieferslots. Im Mai 2020 erklärt der Bund hinsichtlich der ausstehenden Menge ohne Nachfrist den Rücktritt und beruft sich auf den vertraglichen Fixtermin. Das LG Bonn weist die Klage der Lieferantin am 28.06.2023 vollständig ab und hält den Rücktritt für wirksam. Das OLG Köln ändert das Urteil am 19.07.2024 grundlegend: Es verurteilt den Bund zur Zahlung von 85.644.300 € plus Zinsen und stellt Annahmeverzug hinsichtlich 14,66 Mio. FFP2- und 10 Mio. OP-Masken fest; die Fixklausel rechtfertige den Rücktritt ohne Nachfrist nicht. Der BGH ließ am 07.10.2025 die Revision des Bundes zu; Verhandlung ist am 16.09.2026.
