BMG / SimpleBreath – 15.04.2020
Nach Medienrecherchen erhält SimpleBreath einen Zuschlag im Tenderverfahren – zeitlich vor der späteren Förderung der Produktionsanlagen.
Nach Medienrecherchen erhält SimpleBreath einen Zuschlag im Tenderverfahren – zeitlich vor der späteren Förderung der Produktionsanlagen.
Am 10. April 2020 wird die Qualitätskontrolle auf die stark gestiegenen Mengen angepasst: Stichproben aller Chargen und eine regelmäßige Laborprüfung werden eingeführt. Bereits 26 Millionen Masken (5,6 Mio. FFP2, 0,4 Mio. FFP3, 20 Mio. OP) liegen zu diesem Zeitpunkt im Fiege-Zentrallager und können wegen der laufenden Prüfung nicht ausgeliefert werden. Der Prüfprozess hatte ursprünglich bis … Weiterlesen
Am 10. April 2020 zieht das BMG eine erste Zwischenbilanz des Open-House-Verfahrens: Bereits 415 Angebote umfassen etwa 579,6 Millionen FFP2- und 474,5 Millionen OP-Masken – zusammen mehr als 1,05 Milliarden Masken. Das BMG kann zu diesem Zeitpunkt nach eigener Angabe nicht verlässlich vorhersagen, wie viel davon tatsächlich angeliefert wird.
Parallel zur reinen Logistiktätigkeit beginnt Fiege ab dem 1. April 2020 aufgrund eines eigenen Rahmenvertrags selbst, Masken für den Bund zu beschaffen. Laut BMG-Bericht vom 10. April waren dabei bis zu 350 Millionen FFP2-Masken und 700 Millionen 3-lagige Masken vorgesehen – zusätzlich zur Logistik fremder Ware entsteht damit ein weiterer, eigener Warenstrom.
Nach Medienrecherchen wird der Gesellschaftsvertrag der SimpleBreath UG aufgesetzt; die Eintragung ins Handelsregister erfolgt erst später.
Der Referentenentwurf zur MedBVSV sieht vor (S. 18), dass Marktüberwachungsbehörden PSA ohne CE-Kennzeichnung als verkehrsfähig erachten können, wenn eine notifizierte Stelle die Eignung anhand eines ZLS-Prüfgrundsatzes bestätigt hat. Dennoch beauftragt der Bund selbst die TÜV NORD CERT GmbH – eine nicht notifizierte Prüfstelle – mit der Prüfung. Ab dem 7.04.2020 finden die ersten Prüfungen im … Weiterlesen
Die EU-Kommission erweitert den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen ausdrücklich um Forschung, Erprobung und Herstellung coronarelevanter Produkte – einschließlich Schutzausrüstung. Ziel ist es, Mitgliedstaaten zu ermöglichen, die Entwicklung, Testung und Produktion von Produkten zu beschleunigen, die im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie benötigt werden (u. a. Arzneimittel, Medizinprodukte, Desinfektionsmittel und persönliche Schutzausrüstung).
Die Leistungsbeschreibung für den Rahmenvertrag „Produktion in Deutschland“ verlangt: erste Lieferung spätestens 15.08.2020; Produktionsstandort der angebotenen PSA in Deutschland.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Open-House-Verfahrens war der überarbeitete CPA-Prüfgrundsatz Rev. 1 gültig. Dem BMG war zu diesem Zeitpunkt bereits klar, dass eine Qualitätsprüfung auf Basis bzw. in Anlehnung an den CPA-Grundsatz geplant war – eine Prüfung nach chinesischem Standard GB2626-2006 war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen oder möglich.
Stellungnahme von Dr. Peter Paszkiewicz (Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle im IFA der DGUV): Es gilt nun Rev. 1 vom 26.03.2020. Änderungen: Festlegung auf Paraffinöl als Prüfaerosol (zuvor Paraffinöl oder NaCl); Absenkung des zulässigen Durchlasswerts auf max. 6 % (zuvor 20 %). Eine Begründung für diese Anpassung ist weder bei DEKRA/IFA noch bei Bundesbehörden dokumentiert.